Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Korevo Additive GmbH – Auftragsfertigung im Laser Powder Bed Fusion (LPBF) Verfahren

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Korevo Additive GmbH, Tennersreuth 10A, 95236 Stammbach (nachfolgend „Korevo Additive“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) über die additive Fertigung von Bauteilen im Laser Powder Bed Fusion (LPBF)-Verfahren sowie damit verbundene Dienstleistungen (z. B. Nachbearbeitung, Wärmebehandlung).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Korevo Additive stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss, Angebote

(1) Angebote von Korevo Additive sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn Korevo Additive die Bestellung bzw. Auftragserteilung des Kunden schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt oder mit der Auftragsausführung beginnt.

(3) Grundlage der Angebotserstellung sind die vom Kunden über das Upload-Formular auf korevo-additive.de oder auf anderem vereinbarten Weg übermittelten Konstruktionsdaten (z. B. STEP, STL, IGES) sowie die dazugehörigen Spezifikationen (Material, Stückzahl, Toleranzen, Liefertermin).

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden, Bereitstellung von Daten

(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Fertigungstauglichkeit der von ihm übermittelten Konstruktionsdaten und sonstigen Unterlagen. Korevo Additive prüft die Vorlagen nur auf offensichtliche, für einen Fachmann ohne besonderen Aufwand erkennbare Fertigungshindernisse, nicht jedoch auf inhaltliche oder funktionale Richtigkeit.

(2) Für die Übermittlung der Daten stellt Korevo Additive einen gesicherten Upload-Bereich zur Verfügung. Der Kunde ist gehalten, für die von ihm verwendete Hard- und Software übliche Schutzmaßnahmen (aktueller Virenschutz u. Ä.) zu treffen.

(3) Stellt sich die vom Kunden übermittelte Vorlage als nicht fertigbar heraus, informiert Korevo Additive den Kunden unverzüglich. Eine Pflicht zur eigenmächtigen Anpassung der Vorlage besteht nicht, es sei denn, dies wurde gesondert beauftragt.

§ 4 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

(1) Korevo Additive verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung vom Kunden überlassenen Unterlagen, Konstruktionsdaten, Zeichnungen und sonstigen Informationen (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erstellung des Angebots bzw. zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme von Nachunternehmern und Fertigungspartnern (z. B. Anbieter von Wärmebehandlung, Nachbearbeitung oder Qualitätsprüfung), soweit deren Einbindung zur Auftragserfüllung erforderlich ist. Korevo Additive verpflichtet diese Partner ihrerseits vertraglich zur Geheimhaltung in vergleichbarem Umfang.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt fort, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Sie entfällt, soweit und sobald die betreffenden Informationen ohne Verschulden von Korevo Additive öffentlich bekannt werden oder Korevo Additive zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist.

(4) Auf Wunsch des Kunden schließt Korevo Additive vor Übermittlung besonders sensibler Unterlagen eine gesonderte, individuelle Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ab; diese geht im Kollisionsfall den Regelungen dieses § 4 vor.

§ 5 Schutz- und Nutzungsrechte an überlassenen Unterlagen

(1) Alle vom Kunden überlassenen Konstruktionsdaten, Zeichnungen und Unterlagen verbleiben im Eigentum bzw. geistigen Eigentum des Kunden. Korevo Additive erhält hieran lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das sich auf die zur Vertragserfüllung erforderlichen Handlungen (Fertigung, Qualitätsprüfung, Weitergabe an eingebundene Fertigungspartner nach § 4 Abs. 2) beschränkt.

(2) Eine Nutzung der überlassenen Daten für andere Zwecke, insbesondere eine Weiterverwendung für Aufträge Dritter oder eine Vervielfältigung über den Auftragszweck hinaus, ist Korevo Additive nicht gestattet.

(3) Nach vollständiger Auftragsabwicklung und Bezahlung löscht Korevo Additive die überlassenen Konstruktionsdaten nach Maßgabe der in der Datenschutzerklärung genannten Speicherfristen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder der Kunde eine längere Aufbewahrung (z. B. für Nachbestellungen) wünscht.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Korevo Additive ist berechtigt, bei umfangreicheren Aufträgen eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

§ 7 Liefer- und Leistungszeit

(1) Angegebene Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materiallieferengpässen bei Vorlieferanten oder sonstiger von Korevo Additive nicht zu vertretender Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Korevo Additive informiert den Kunden hierüber unverzüglich.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Fertigungsbedingt können bei additiv gefertigten Bauteilen geringfügige Abweichungen in Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und mechanischen Eigenschaften innerhalb der branchenüblichen bzw. der für das jeweilige Verfahren spezifizierten Toleranzen auftreten; diese stellen keinen Mangel dar.

(3) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang, schriftlich anzuzeigen. Für Kaufleute gilt ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.

(4) Beruht ein Mangel nachweislich auf einer fehlerhaften, unvollständigen oder nicht fertigungsgerechten Vorlage des Kunden, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

§ 9 Haftung

(1) Korevo Additive haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Korevo Additive, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von Korevo Additive der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Für Verlust oder Beschädigung von Daten während der elektronischen Übermittlung (Upload) haftet Korevo Additive nur, soweit der Verlust bzw. die Beschädigung nachweislich auf einer von Korevo Additive zu vertretenden Verletzung der in § 3 Abs. 2 beschriebenen Sicherungsmaßnahmen beruht. Dem Kunden obliegt es, eigene Sicherungskopien der übermittelten Daten vorzuhalten.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Korevo Additive.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gefertigte Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Korevo Additive.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung, einschließlich der Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Upload-Bereich, erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Korevo Additive, abrufbar unter korevo-additive.de/datenschutz. Diese AGB regeln vertragliche, nicht datenschutzrechtliche Aspekte der Datenübermittlung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Korevo Additive.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: August 2026 – Korevo Additive GmbH, Tennersreuth 10A, 95236 Stammbach, Amtsgericht Hof, HRB 7276, Geschäftsführer: René Kopatsch